City Streifen
City Streifen
Sicherheit und Ruhe durch Bestreifung
Die geschulten Mitarbeiter von „Alarm Kappler“ absolvieren Streifendienste und sichern so Ihre Gemeinde, Privat- oder Firmengrundstück. Dieser Dienst ist alternativ von Gemeinden aber auch von Dritten buchbar.
- Kommunaler Streifendienst:
Wir werden im Auftrag von Kommunen tätig und überwachen und schützen den Besitz der Gemeinde. Beispielsweise im Falle von Randale kann „Alarm Kappler“ im Auftrag von Kommunen Platzverweise aussprechen und für Ruhe sorgen. Wir dürfen im Rahmen des Jedermannsrechts (Paragraph 127) das Haus- und Landrecht anwenden. Unter anderem.
- Kollektiver Streifendienst:
Unsere Streifendienste können auch von Dritten, zum Beispiel von Privatpersonen oder Firmeneigentümern, beauftragt werden. Auch hier wendet „Alarm Kappler“ das Haus- und Landrecht an und darf Personen vorübergehend in Gewahrsam nehmen und der Polizei übergeben (nach Paragraph 127, Jedermannsrecht). Hier können sich auch mehrere Auftraggeber, beispielsweise die Bewohner eines bestimmten Gebietes oder Besitzer von Firmen innerhalb eines Industriegebietes, zusammenschließen.